{"id":2046,"date":"2021-05-11T17:40:01","date_gmt":"2021-05-11T15:40:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.78grad.de\/agb\/"},"modified":"2025-01-15T10:40:28","modified_gmt":"2025-01-15T09:40:28","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.78grad.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"container index\">\n<div class=\"row\">\n<div class=\"col-sm-8\">\n<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\n<p>ALLGEMEINES<br \/>\nDie allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle angebotenen Leistungen der Firma 78grad Event &amp; Catering GmbH mit ihren Vertragspartnern (Veranstaltern). Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und einem Dritten betreffen das Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen 78grad Event &amp; Catering GmbH und dem Veranstalter nicht. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.<\/p>\n<p>Der Vertrag ist geschlossen, sobald ein Catering, Reservierung eines bestimmten Datum oder sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Dies kann auch m\u00fcndlich, per Email, per Fax, telefonisch oder pers\u00f6nlich sein.<\/p>\n<p>Ist der Veranstalter nicht der Besteller selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wird 78 grad Event &amp; Catering GmbH durch h\u00f6here Gewalt, beh\u00f6rdliche Schlie\u00dfung, auf Grund einer Viruserkrankung (Pandemie) oder Streik in der Erf\u00fcllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden.<\/p>\n<p>78 grad Event &amp; Catering GmbH verf\u00fcgt \u00fcber eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Veranstalter wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass er f\u00fcr den Fall eines erweiterten Versicherungsschutzes hierf\u00fcr Sorge zu tragen hat.<\/p>\n<p>Musiker- und K\u00fcnstlergagen m\u00fcssen bei einer Beauftragung durch 78 grad Event &amp; Catering GmbH im Voraus durch den Veranstalter zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Anfallende GEMA-Geb\u00fchren tr\u00e4gt grunds\u00e4tzlich der Veranstalter. Er hat auch f\u00fcr die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen.<\/p>\n<p>ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<br \/>\nAlle Preise im kaufm\u00e4nnischen Verkehr verstehen sich zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer \/ im privaten Verkehr inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Angebote, die sich auf das Catering beziehen verstehen sich in jedem Fall inklusive MwSt. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder Email erfolgen. Der Verzug tritt, ohne weitere In-Verzug-Setzung mit dem 11. Tage ab Zugang der Rechnung an, 78 grad Event &amp; Catering GmbH ist berechtigt dann Zinsen in H\u00f6he der gesetzlichen M\u00f6glichkeiten in Anspruch zu nehmen. 78 grad Event &amp; Catering GmbH ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen, es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei der Stellung einer Rechnung. Bei Auftragserteilung wird eine Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung von 25 % f\u00e4llig. Diese ist innerhalb von 14 Tagen ab Auftragserteilung zahlbar. Die Anzahlung wird vom Gesamtbetrag vollst\u00e4ndig in Abzug gebracht. Der Rechnungsbetrag wird mit der Lieferung f\u00e4llig. Bei Vorleistung k\u00f6nnen Abschlagsrechnungen gestellt werden, die sofort f\u00e4llig sind.<\/p>\n<p>Der Veranstalter kann nur mit unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen gegen\u00fcber Anspr\u00fcchen von 78 grad Event &amp; Catering eGmbH aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen mit Ablehnungsandrohung kann78 grad Event &amp; Catering GmbH vom Vertrag zur\u00fccktreten. Bei berechtigtem R\u00fccktritt durch 78 grad Event &amp; Catering GmbH hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Tritt der Veranstalter fr\u00fcher als drei Monate vor dem Veranstaltungstermin zur\u00fcck, ist 78 grad Event &amp; Catering GmbH berechtigt 20 % des Angebotspreises in Rechnung zu stellen. Tritt der Veranstalter zwischen der 12. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zur\u00fcck, ist 78 grad Event &amp; Catering GmbH berechtigt 35 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem sp\u00e4teren R\u00fccktritt 70 % des Umsatzes. Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis (Speisen, Getr\u00e4nke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.<\/p>\n<p>\u00c4NDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL ODER VA-ZEIT<br \/>\nDer Veranstalter ist verpflichtet, 78 grad Event &amp; Catering GmbH. die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung sp\u00e4testens 7 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Teilt er die tats\u00e4chliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum zwischen 3 Tagen und 24 Stunden vor der Veranstaltung mit ergibt sich ein Eilaufschlag von 10 % auf das vorgelegte Angebot. Ver\u00e4nderungen 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Vers\u00e4umung der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl f\u00fchren dazu, dass 78 grad Event &amp; Catering GmbH die Leistung gem\u00e4\u00df Ihrem Angebot erbringen wird. Nachteile, die dem Veranstalter hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von 78 grad Event &amp; Catering GmbH. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist 78 grad Event &amp; Catering GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, f\u00fcr eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, dar\u00fcber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die tats\u00e4chliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist 78 grad Event &amp; Catering GmbH berechtigt die Leistung zu verweigern.<\/p>\n<p>MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETR\u00c4NKEN<br \/>\nDer Veranstalter sieht davon ab, selbst Speisen und Getr\u00e4nke zu Veranstaltungen mitzubringen. Ausnahmen bed\u00fcrfen einer schriftlichen Vereinbarung. In solchen F\u00e4llen wird eine Servicegeb\u00fchr bzw. Korkgeld berechnet.<\/p>\n<p>TECHNISCHE EINRICHTUNGEN<br \/>\nDer Veranstalter stellt 78 grad Event &amp; Catering GmbH bei Catering au\u00dfer Haus die notwendigen technischen Einrichtungen kostenfrei zur Verf\u00fcgung. Geschieht dies bis zu 6 Stunden vor der Veranstaltung nicht, ist 78 grad Event &amp; Catering GmbH berechtigt, die notwendigen technischen Einrichtungen erstellen zu lassen. Der Veranstalter verpflichtet sich die in Rechnung gestellten Kosten, zuz\u00fcglich eines zus\u00e4tzlichen Kostenanteils von 25% an 78 grad Event &amp; Catering GmbH zu bezahlen. Stellt der Veranstalter keine technischen Einrichtungen zur Verf\u00fcgung, ist 78 grad Event &amp; Catering GmbH berechtigt die Veranstaltung bis zu ihrem Beginn abzusagen, der Veranstalter verpflichtet sich in diesem Fall 70 % des Speise- und Getr\u00e4nkeumsatzes (gem\u00e4\u00df der oben erw\u00e4hnten Speisenumsatzformel) zu bezahlen. Der Veranstalter stellt 78 grad Event &amp; Catering GmbH von Anspr\u00fcchen Dritter frei insoweit 78 grad Event &amp; Catering GmbH nicht grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich gehandelt hat. Der Veranstalter ist verpflichtet 78 grad Event &amp; Catering GmbH schriftlich auf Gefahren erh\u00f6hende Momente (auch bez\u00fcglich der zur Verf\u00fcgung gestellten R\u00e4umlichkeiten) hinzuweisen.<\/p>\n<p>VERLUST ODER BESCH\u00c4DIGUNG<br \/>\nSeitens des Veranstalters, seiner Beauftragten und seiner G\u00e4ste eingebrachter Sachen tr\u00e4gt der Veranstalter selbst Sorge. Verlust oder Sch\u00e4den die von 78 grad Event &amp; Catering GmbH verursacht wurden, werden auf Nachweis im Falle von Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeglichen. Dar\u00fcber hinaus gehende Anspr\u00fcche bestehen gegen\u00fcber 78 grad Event &amp; Catering\u00a0 GmbH nicht. Die Einbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Ausstattungsteilen muss zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Eventuell erforderliche beh\u00f6rdliche Genehmigungen hat der Veranstalter78 grad Event &amp; Catering GmbH bis 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies vers\u00e4umt, ist 78 grad Event &amp; Catering GmbH berechtigt, den Vertrag zu k\u00fcndigen und 70 % des Speisen- und Getr\u00e4nkeumsatzes gem\u00e4\u00df der Speisenumsatzformel zu fordern. Soll seitens 78 grad Event &amp; Catering GmbH eine notwendige Genehmigung eingeholt werden, zahlt der Veranstalter hierf\u00fcr pauschal \u20ac 150,00 zuz\u00fcglich der Geb\u00fchren.<\/p>\n<p>NICHTIDENTIT\u00c4T ZWISCHEN VERANSTALTER UND AUFTRAGGEBER<br \/>\nAlleiniger Vertragspartner von 78 grad Event &amp; Catering GmbH ist der Veranstalter. 78 grad Event &amp; Catering GmbH trifft keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, dies obliegt dem Veranstalter. 78 grad Event &amp; Catering GmbH ist berechtigt bis zum Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn der Veranstalter nicht eine solche Erkl\u00e4rung abgibt. F\u00fcr den Fall des R\u00fccktritts vom Vertrag ist 78 grad Event &amp; Catering GmbH berechtigt 70 % des Speisen- und Getr\u00e4nkeumsatzes gem\u00e4\u00df der Speisenumsatzformel zu fordern. Die Berichtigung von Irrt\u00fcmern, sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.<\/p>\n<p>SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br \/>\n\u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen des Vertrages sollen lediglich aus Beweisgr\u00fcnden schriftlich erfolgen. Erf\u00fcllungsort ist der Veranstaltungsort, Zahlungsort ist der Sitz von 78 grad Event &amp; Catering GmbH. Gerichtsstand ist Amtsgericht Leipzig (HRA 18558) der 78 grad Event &amp; Catering GmbH. Es gilt ausschlie\u00dflich Deutsches Recht.<\/p>\n<p>Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so ber\u00fchrt dies die G\u00fcltigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ung\u00fcltigen Bestimmung gilt eine ihr nahe kommende g\u00fcltige Bestimmung.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>[gzd_complaints]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen ALLGEMEINES Die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle angebotenen Leistungen der Firma 78grad Event &amp; Catering GmbH mit ihren Vertragspartnern (Veranstaltern). Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und einem Dritten betreffen das Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen 78grad Event &amp; Catering GmbH und dem Veranstalter nicht. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. 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