Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINES
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen der Firma 78grad Event & Catering GmbH mit ihren Vertragspartnern (Veranstaltern). Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und einem Dritten betreffen das Rechtsverhältnis zwischen 78grad Event & Catering GmbH und dem Veranstalter nicht. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

Der Vertrag ist geschlossen, sobald ein Catering, Reservierung eines bestimmten Datum oder sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Dies kann auch mündlich, per Email, per Fax, telefonisch oder persönlich sein.

Ist der Veranstalter nicht der Besteller selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wird 78 grad Event & Catering GmbH durch höhere Gewalt, behördliche Schließung, auf Grund einer Viruserkrankung (Pandemie) oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden.

78 grad Event & Catering GmbH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Veranstalter wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass er für den Fall eines erweiterten Versicherungsschutzes hierfür Sorge zu tragen hat.

Musiker- und Künstlergagen müssen bei einer Beauftragung durch 78 grad Event & Catering GmbH im Voraus durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Anfallende GEMA-Gebühren trägt grundsätzlich der Veranstalter. Er hat auch für die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Preise im kaufmännischen Verkehr verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer / im privaten Verkehr inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Angebote, die sich auf das Catering beziehen verstehen sich in jedem Fall inklusive MwSt. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder Email erfolgen. Der Verzug tritt, ohne weitere In-Verzug-Setzung mit dem 11. Tage ab Zugang der Rechnung an, 78 grad Event & Catering GmbH ist berechtigt dann Zinsen in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. 78 grad Event & Catering GmbH ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen, es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei der Stellung einer Rechnung. Bei Auftragserteilung wird eine Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung von 25 % fällig. Diese ist innerhalb von 14 Tagen ab Auftragserteilung zahlbar. Die Anzahlung wird vom Gesamtbetrag vollständig in Abzug gebracht. Der Rechnungsbetrag wird mit der Lieferung fällig. Bei Vorleistung können Abschlagsrechnungen gestellt werden, die sofort fällig sind. Rechnungsänderungen nach Stellung der Rechnung werden mit 35,00 € pro Änderung in Rechnung gestellt.

Der Veranstalter kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von 78 grad Event & Catering eGmbH aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen mit Ablehnungsandrohung kann78 grad Event & Catering GmbH vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt durch 78 grad Event & Catering GmbH hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Tritt der Veranstalter früher als drei Monate vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist 78 grad Event & Catering GmbH berechtigt 20 % des Angebotspreises in Rechnung zu stellen. Tritt der Veranstalter zwischen der 12. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist 78 grad Event & Catering GmbH berechtigt 35 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Umsatzes. Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.

ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL ODER VA-ZEIT
Der Veranstalter ist verpflichtet, 78 grad Event & Catering GmbH. die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 7 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Teilt er die tatsächliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum zwischen 3 Tagen und 24 Stunden vor der Veranstaltung mit ergibt sich ein Eilaufschlag von 10 % auf das vorgelegte Angebot. Veränderungen 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Versäumung der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass 78 grad Event & Catering GmbH die Leistung gemäß Ihrem Angebot erbringen wird. Nachteile, die dem Veranstalter hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von 78 grad Event & Catering GmbH. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist 78 grad Event & Catering GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, darüber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist 78 grad Event & Catering GmbH berechtigt die Leistung zu verweigern.

MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Veranstalter sieht davon ab, selbst Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In solchen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.

TECHNISCHE EINRICHTUNGEN
Der Veranstalter stellt 78 grad Event & Catering GmbH bei Catering außer Haus die notwendigen technischen Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung. Geschieht dies bis zu 6 Stunden vor der Veranstaltung nicht, ist 78 grad Event & Catering GmbH berechtigt, die notwendigen technischen Einrichtungen erstellen zu lassen. Der Veranstalter verpflichtet sich die in Rechnung gestellten Kosten, zuzüglich eines zusätzlichen Kostenanteils von 25% an 78 grad Event & Catering GmbH zu bezahlen. Stellt der Veranstalter keine technischen Einrichtungen zur Verfügung, ist 78 grad Event & Catering GmbH berechtigt die Veranstaltung bis zu ihrem Beginn abzusagen, der Veranstalter verpflichtet sich in diesem Fall 70 % des Speise- und Getränkeumsatzes (gemäß der oben erwähnten Speisenumsatzformel) zu bezahlen. Der Veranstalter stellt 78 grad Event & Catering GmbH von Ansprüchen Dritter frei insoweit 78 grad Event & Catering GmbH nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Der Veranstalter ist verpflichtet 78 grad Event & Catering GmbH schriftlich auf Gefahren erhöhende Momente (auch bezüglich der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten) hinzuweisen.

VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG
Seitens des Veranstalters, seiner Beauftragten und seiner Gäste eingebrachter Sachen trägt der Veranstalter selbst Sorge. Verlust oder Schäden die von 78 grad Event & Catering GmbH verursacht wurden, werden auf Nachweis im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeglichen. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen gegenüber 78 grad Event & Catering  GmbH nicht. Die Einbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Ausstattungsteilen muss zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Veranstalter78 grad Event & Catering GmbH bis 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies versäumt, ist 78 grad Event & Catering GmbH berechtigt, den Vertrag zu kündigen und 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Soll seitens 78 grad Event & Catering GmbH eine notwendige Genehmigung eingeholt werden, zahlt der Veranstalter hierfür pauschal € 150,00 zuzüglich der Gebühren.

NICHTIDENTITÄT ZWISCHEN VERANSTALTER UND AUFTRAGGEBER
Alleiniger Vertragspartner von 78 grad Event & Catering GmbH ist der Veranstalter. 78 grad Event & Catering GmbH trifft keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, dies obliegt dem Veranstalter. 78 grad Event & Catering GmbH ist berechtigt bis zum Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Veranstalter nicht eine solche Erklärung abgibt. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag ist 78 grad Event & Catering GmbH berechtigt 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

ABHOLUNG DES EQUIPMENT

Die Abholung des Equipment erfolgt im ungereinigten Zustand und vollständig. Bei Verlust oder Beschädigung erfolgt die Neubeschaffung über 78grad Event & Catering GmbH.

Die Abholung erfolgt nicht am Sonntag oder an Feiertagen. Diese erfolgt immer am darauffolgenden Montag oder nächster Werktag.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen lediglich aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort, Zahlungsort ist der Sitz von 78 grad Event & Catering GmbH. Gerichtsstand ist Amtsgericht Leipzig (HRB 37541) der 78 grad Event & Catering GmbH. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr nahe kommende gültige Bestimmung.

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